Allgemeine Geschäftsbedingungen der EURO-ASIE INTERNATIONAL TRAVEL AGENCY SARL

Veranstalter der hier angebotenen Reisen ist die EURO-ASIE INTERNATIONAL TRAVEL AGENCY SARL, vertreten durch ihre Geschäftsführer, mit Sitz in L-7327 Steinsel, 35 Rue J. F. Kennedy.

Die nachfolgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (Kunde, Reiseteilnehmer oder Teilnehmer) und der EURO-ASIE INTERNATIONAL TRAVEL AGENCY SARL als Reiseveranstalter, weshalb wir Sie bitten, sie unbedingt zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen.

1. Abschluss des Reisevertrags:

1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung beantragen Sie bei EURO-ASIE INTERNATIONAL TRAVEL AGENCY SARL, auf der Grundlage der Angebote, verbindlich den Abschluss des Reisevertrags.

1.2. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haften Sie sowohl für Ihre eigenen, als auch für die vertraglichen Verpflichtungen dieser Teilnehmer. Der Anmeldende verpflichtet sich, alle Angaben zu mitreisenden Personen wahrheitsgemäß anzugeben (insbesondere das Alter mitreisender Kinder).

1.3. Der Reisevertrag kommt sofort durch die Anzahlung (acompte) zustande.

2. Bezahlung:

2.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Anzahlungsforderung ist eine Anzahlung von 30% des Reisepreises pro Reiseteilnehmer zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Die Reiseunterlagen werden eine Woche vor der Abreise ausgehändigt.

2.2. Kommt der Reisevertrag erst innerhalb von vier Wochen, oder weniger, vor Reiseantritt zu Stande, sind Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der Reiseunterlagen verpflichtet.

2.3. Wenn der Reisepreis bis zum Antritt der Reise auch nach Inverzugsetzung innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist nicht vollständig bezahlt wird, werden wir von unserer Leistungspflicht befreit und sind berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Rücktrittsgebühren als Mindestschaden zu verlangen. Sie sind berechtigt uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.

3. Leistungen – Preise:

3.1. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der Schriftform.

3.2. Die von Ihnen gebuchte Reise beginnt und endet (je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer) zu den angegebenen Abreise- und Ankunftstagen. Die genauen Abflugs- und Ankunftszeiten, Orte von Zwischenstationen und die dort zu erreichenden Anschlussverbindungen werden Ihnen rechtzeitig vor Beginn der Reise mitgeteilt.

4. Leistungs- und Preisänderungen:

4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrags sind für den Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren, Einführung lokaler Steuern oder der für die Reise geltenden Wechselkurse möglich, wenn zwischen dem Zustellen der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie umgehend, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, darüber informieren. Nach diesem Zeitpunkt sind Preiserhöhungen nicht mehr zulässig.

4.3. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reispreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben Sie das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, gleichwertigen Reise aus unserem Angebot zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte müssen Sie unverzüglich nach dem Erhalt unserer Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend machen.

4.4. Nimmt der Reisende aus persönlichen Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, kann er hierfür keine Erstattung beantragen.

5. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden / Ersatzperson:

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird nach Zugang der Rücktrittsanzeige bei uns wirksam.

5.2. Treten Sie innerhalb von 3 Tagen nach Reiseanmeldung zurück, erheben wir keine Stornogebühren, sofern die Stornierung mindestens 60 Tage vor Reisebeginn stattfindet. Bei einem späteren Rücktritt haben wir das Recht, eine angemessene Entschädigung für unsere Anwendungen und die getroffenen Reisevorkehrungen zu verlangen.

  • Bis 60 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises und 100% der Stornogebühren bei ausgestellten Flugtickets
  • Ab dem 59. Tag bis den 45. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises und 100% Stornogebühren bei ausgestellten Flugtickets
  • Ab dem 44. Tag bis den 30. Tag vor Reisebeginn: 70% des Reisepreises
  • Ab dem 29. Tag bis den 20. Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
  • Ab dem 19. Tag bis zum Tag der Abreise: 100% des Reisepreises

5.3. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben, führt der Rücktritt einer der Teilnehmer, unabhängig von den anfallenden Stornogebühren, zu einem höheren Einzelpreis für die verbleibenden Reiseteilnehmer.

5.4. Wenn eine Ersatzperson an die Stelle eines Reiseteilnehmers tritt, sind wir berechtigt, für die uns hierdurch entstehenden Mehrkosten eine Bearbeitungsgebühr von 100,- € pro Person + Umbuchungskosten für das/die Flugticket(s) zu verlangen. Der Teilnehmer und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir können dem Wechsel des Reiseteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Anforderungen der Reise nicht genügt, oder wenn gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Anordnungen dem entgegenstehen. (Diese Anforderungen sind in Artikel 12 und 13 genauer beschrieben, und wir bitten Sie, diese beiden Artikel besonders zur Kenntnis zu nehmen).

6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter:

6.1. Wir sind berechtigt die Reise bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen, wenn die im Angebot genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Hiervon werden wir Sie umgehend in Kenntnis setzen. Der Reisepreis wird Ihnen in diesem Fall unverzüglich erstattet.

6.2. Ist die Durchführung der Reise trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns nicht möglich, weil das Buchungsaufkommen so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten für die Reise nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt die Reise bis vier Wochen vor Beginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Hierzu sind wir allerdings nur berechtigt, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände nicht zu vertreten haben und dies nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erstatten wir Ihnen unverzüglich den gezahlten Reisepreis.

6.3 Wir sind stehts bemüht die Reisen durchzuführen. Ist die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, bieten wir ab einer Gruppe von 10 Personen die Möglichkeit, die Reise gegen Aufpreis doch durchzuführen. Sofern Sie von diesem Angebot keinen Gebrauch machen, erstatten wir Ihnen unverzüglich den gezahlten Reisepreis.

7. Höhere Gewalt:

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, so können beide Parteien den Reisevertrag kündigen. Höhere Gewalt liegt insbesondere in Fällen von Krieg, inneren Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien oder erhöhter Epidemiegefahr und Umweltkatastrophen vor.

8. Gewährleistung:

8.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, sind Sie berechtigt Abhilfe zu verlangen. Wir sind berechtigt die Abhilfe durch eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn dies mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Die Hotels, welche Sie im Rahmen der Reisen bewohnen werden, sind normalerweise 4 (oder 5) Sterne Hotels nach internationalem Standard. Wir bitten Sie jedoch keine allzu hohe Perfektion bei Service und Sauberkeit zu erwarten.

8.2. Wird die Reise infolge des Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie schriftlich den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe nicht möglich ist, verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.

8.3. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben.

8.4. Eine Mängelanzeige nimmt unser örtlicher Reisebegleiter entgegen. Ist dieser nicht erreichbar, wenden Sie sich bitte direkt an uns.

9. Haftung:

9.1. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des zweifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Diese Haftbeschränkung gilt auch, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.

9.2. Für alle Schadenersatzansprüche bei Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir pro Reiseteilnehmer bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises.

9.3. Für Leistungsstörung im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet worden sind, haften wir auch bei Teilnahme an diesen Sonderveranstaltungen nicht.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:

10.1. Vertragliche Ansprüche gegen uns müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende – in Ihrem eigenen Interesse möglichst schriftlich – uns gegenüber geltend machen (EURO-ASIE INTERNATIONAL TRAVEL AGENCY SARL).

10.2. Nach Ablauf der Frist können Sie die Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Hiervon nicht erfasst werden Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

10.3. Sämtliche Ansprüche, die Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der Reise zustehen, verjähren nach einem Jahr ab Reiseende.

10.4. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach drei Jahren.

10.5. Eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers aus dem Reisevertrag an Mitreisende oder Dritte ist nicht möglich.

11. Versicherungen:

11.1. Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiseversicherung. Folgende Risiken sollten versichert sein: Reiserücktrittskosten, Gepäck, Reiseunfall, Kosten bei Such- und/oder Rettungsaktion, Rechtsschutz, Vorschussleistung für Strafkaution, Hilfeleistungen. Wir können Ihnen auch gerne beim Abschluss einer solchen Reiseversicherung behilflich sein und für Sie ein Reiseversicherungs-Paket bei der Versicherungsgesellschaft „Foyer“ abschließen.

11.2. Alle Ansprüche sind unmittelbar bei der Versicherungsgesellschaft geltend zu machen.

11.3. Sollte Ihnen der Umfang der Versicherung ungenügend erscheinen, raten wir zum Abschluss einer Zusatzversicherung.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen:

12.1. Wir verpflichten uns, die Reiseteilnehmer über Gesundheitsvorschriften sowie über Visa- und Passvorschriften rechtzeitig vor Reiseantritt zu unterrichten.

12.2. Diesbezüglich gibt es vor jeder Reise einen oder mehrere Informationsabend(e) der(die) von den Teilnehmern unbedingt besucht werden sollte(n). Sie werden rechtzeitig darüber informiert, wann diese Informationsabende abgehalten werden.

12.3. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und die Zustellung notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Beschaffung der Visa beauftragt haben; es sei denn, die Verzögerung wurde durch uns verschuldet. Normalerweise bitten wir die Teilnehmer ungefähr 6 Wochen vor der Abreise uns die gültigen Pässe auszuhändigen, damit wir die Visa bei der jeweiligen Botschaft beantragen können.

12.4. Bezüglich der Gesundheitsbestimmungen, möchten wir die Teilnehmer darauf aufmerksam machen, dass verschiedene Impfungen empfehlenswert sind und dass Sie dies mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen sollten. Die Teilnehmer sollten in guter körperlicher Verfassung sein und sich gegebenenfalls vor der Reise von Ihrem Arzt untersuchen lassen. Die Teilnehmer müssen zur Kenntnis nehmen, dass es vor allem bei der Reise in den Nepal, Bhutan und Tibet erhebliche Höhenunterschiede gibt, die dem Körper sehr zusetzen können. Sollten Teilnehmer an Allergien oder an anderen chronischen Krankheiten leiden, wäre es sinnvoll, dies der EURO-ASIE INTERNATIONAL TRAVEL AGENCY SARL vorab mitzuteilen.

13. Allgemeines:

13.1. EURO-ASIE INTERNATIONAL TRAVEL AGENCY SARL übernimmt keine Haftung für Teilnehmer die sich während der Reise, vor Ort, für politische Äußerungen verantworten müssen. Die Teilnehmer werden gebeten sich vor der Reise nach Asien mit der Kultur, der Mentalität und den Gebräuchen dieser Gegend vertraut zu machen (zum Beispiel durch Lektüre von Sachbüchern), damit eventuelle sprachliche oder kulturelle Missverständnisse vermieden werden können.

13.2. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für das Fehlverhalten seitens eines Teilnehmers.

13.3. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für die getätigten Einkäufe der Reiseteilnehmer.

13.4. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für notwendige, nicht vorhersehbare Änderungen im Ablauf der Reise oder des ursprünglich vorgesehenen Programms.

13.5. Alle Angaben in den Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigung veröffentlicht.

13.6. Mit der Veröffentlichung neuer Angaben verlieren Angebote aus vorherigen Veröffentlichungen ihre Gültigkeit.

13.7. Der Reiseteilnehmer erlaubt dem Reiseveranstalter jegliches Foto- und Videomaterial (z.B. Gruppenfoto) der Reise als Werbezweck zu veröffentlichen.

13.8 Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.

14. Gerichtsstand:

14.1. Gerichtsstand für Klagen des Reisenden gegen den Reiseveranstalter ist dessen Sitz. Gerichtsstand für Klagen gegen die EURO-ASIE INTERNATIONAL TRAVEL AGENCY SARL ist Luxemburg.

14.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.

14.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit der übrigen Reisebedingungen.

Reiseveranstalter:

EURO-ASIE INTERNATIONAL TRAVEL AGENCY SARL
35 Rue J.F. Kennedy
L-7327 Steinsel
Tel.: (+352) 26 66 09 51
R.C. Luxemburg B 127575
Bankverbindung: Raiffeisen-Bank (CCRA) LU06 0090 0000 1230 5702